Reha-Sport2024-08-20T08:56:46+00:00

REHA-Sport

Reha-Sport und Funktionstraining finden immer in Gruppen und unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Funktionstraining ist gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kostenträger 6 Monate bis 3 Jahre.

Zum Reha-Sport zählen Sport und sportliche Spiele, aber auch gezielte bewegungstherapeutische
Übungen. Möglich sind verschiedenste Sportarten und Übungen, das ist stark abhängig von den (Vor-) Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmer.

Ziele von Reha-Sport sind:

  • Ausdauer und Kraft stärken
  • Koordination und Flexibilität verbessern
  • Selbstbewusstsein stärken, insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Selbsthilfe bieten, Eigenverantwortung stärken und Teilnehmer motivieren, auch nach dem verordneten Reha-Sport weiter Sport zu treiben

Reha-Sport findet immer in Gruppen zu regelmäßigen Terminen statt, denn es geht auch um den Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen, um gruppendynamische Effekte und Selbsthilfe.

  • Voraussetzungen

    Die Renten-, die Unfall- und die Krankenversicherung sowie die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport oder Funktionstraining als Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:

    • Ärztliche Verordnung:
      Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, wenn diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit haben
      Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
      Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
      Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
    • Durchführung in Gruppen
    • Durchführung unter ärztlicher Betreuung
  • Antrag

    Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck „Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport/Funktionstraining“. Dieser Vordruck ist bei Ärzten und den zuständigen Leistungsträgern erhältlich.

  • Zuständigkeit

    Wird während einer Rehabilitation die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Sport-Maßnahme festgestellt, ist vom Arzt der Behandlungsstätte eine Empfehlung im sogenannten Abschlussbericht auszusprechen, und der behandelnde Arzt hat dem Reha-Sport oder Funktionstraining zuzustimmen. Der Reha-Sport muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Reha-Maßnahme beginnen.

    Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.

    Die Unfallversicherungsträger übernehmen Reha-Sport und Funktionstraining im Anschluss an medizinische Reha-Maßnahmen, vorausgesetzt es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).

    Geht dem Reha-Sport oder Funktionstraining keine Leistung zur Reha voraus, ist die Krankenkasse zuständig.

    Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

  • Dauer

    Reha-Sport bzw. Funktionstraining dauert

    • über die Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate.
    • über die Unfallversicherung in der Regel unbegrenzte Zeit.
    • über die gesetzliche Krankenversicherung
      Reha-Sport: in der Regel etwa 50 Übungseinheiten in 18 Monaten, bei bestimmten Erkrankungen bis zu 120 Übungseinheiten in 36 Monaten.
      Funktionstraining: in der Regel etwa 12 Monate, bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität etwa 24 Monate.
      Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.

    Bei welchen Erkrankungen Reha-Sport bzw. Funktionstraining von den Trägern länger bezahlt wird, ist in der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ geregelt. Diese ist zu finden auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.

Übungszeiten

  • Montags, 09:00 – 10:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle Sportpark Eversten
    • Leitung: Sigrid Konen
    • mit Verordnung
  • Montags, 10:00 – 11:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle Sportpark Eversten
    • Leitung: Sigrid Konen
    • mit Verordnung
  • Donnerstags, 09:00 – 10:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle Sportpark Eversten
    • Leitung: Sigrid Konen
    • mit Verordnung
  • Donnerstags, 10:00 – 11:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle Sportpark Eversten
    • Leitung: Sigrid Konen
    • mit Verordnung
  • Donnerstags, 11:00 – 12:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle Sportpark Eversten
    • Leitung: Sigrid Konen
    • mit Verordnung
  • Montags, 12:00 – 13:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle Sportpark Eversten
    • Leitung: Anja Sgraja
    • mit Verordnung
  • Dienstags, 10:30 – 12:00 Uhr

    • Ort: UniBad Wechloy
    • Leitung: Mieke Wenning
    • nach Rücksprache
  • Donnerstags, 08:30 – 10:00 Uhr

    • Ort: UniBad Wechloy
    • Leitung: Chantal Behrens
    • nach Rücksprache
  • TG Donnerstags, 19:00 – 20:00 Uhr

    • Ort: 2Feldporthalle H2 Sportpark Eversten
    • Leitung: Anja Sgraja
    • mit Verordnung
  • Donnerstags, 20:15 – 21:00 Uhr

    • Ort: Gymnastikhalle
    • Leitung: Anja Sgraja
    • mit Verordnung

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